Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen
Erkrankungen mithilfe wissenschaftlich anerkannter Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie), Methoden und Techniken.

Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr alleine oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt über  das persönliche Gespräch und kann durch spezielle Methoden
und Techniken wie z. B. Entspannungsübungen ergänzt werden. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind und mithilfe verschiedener Techniken eine Verhaltensänderung und somit eine Reduktion der Symptome erreicht werden kann.

Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam erarbeitet, welche Bedingungen der Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden Therapieziele und ein  Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Pat. zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden bereits vorhandene Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Vorgehen: Um sich zunächst in einem Kurzkontakt kennenzulernen und eine orientierende Ersteinschätzung vornehmen zu kennen melden Sie sich bitte telefonisch in meiner telefonischen Sprechzeit. Danach wird ein Termin zur sog. Sprechstunde vereinbart – es können bis zu 3 Sprechstunden stattfinden. Hier wird die Erstdiagnose gestellt und abgeklärt, ob eine Psychotherapie, eine Akutbehandlung, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, eine stationäre Akutpsychosomaik oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. Außerdem wird eine orientierende Diagnostik durchgeführt aus der das weitere Vorgehen gemeinsam abgeleitet werden kann.

Eine Akutbehandlung kann angeschlossen werden, wenn eine Krisenbehandlung oder eine schnelle Behandlung indiziert ist. Die Akutbehandlung umfasst max. 12 Sitzungen und kann, falls erforderlich, in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden.

Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Störung erfolgt über eine Kurzzeitpsychotherapie (insgesamt 24 Sitzungen) oder Langzeitpsychotherapie (bis zu max. 80 Sitzungen). Liegt eine entsprechende Diagnose vor, werden sog. probatorische Sitzungen (Probesitzungen) durchgeführt. In den probatorischen Sitzungen soll abgeklärt werden, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der vorliegenden Störung erfolgversprechend ist und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist. Zudem werden Behandlungsumfang und Frequenz der geplanten Behandlung festgelegt. Die Vorgespräche werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, danach muss gemeinsam ein Antrag
auf Kostenübernahme bei der entsprechenden Krankenkasse
gestellt werden.

Behandlungsspektrum: Depressive Störungen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Anpassungsstörungen, somatoforme Störungen, Schmerzstörungen, Persönlichkeitsstörungen