Kosten

Gesetzliche Krankenkasse (GKV-Versicherte)

Diese Praxis hat eine Kassenzulassung, d.h. die Kosten für eine Psychotherapie werden von ihrer Krankenkasse übernommen, die Abrechnung erfolgt über die kassenärztliche Vereinigung.

Private Krankenkasse (PKV-Versicherte)

Bei Vorliegen einer psychischen Störung wird die Psychotherapie in der Regel auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Vor Kontaktaufnahme ist vom Versicherten zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Selbstzahler

Psychotherapeutische Leistungen können als Selbstzahler im Rahmen einer Privatliquidation mit 2,3-fachem Steigerungssatz gemäß Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) wahrgenommen werden.

Ausfallhonorar

Bei dieser Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis , d. h. es wird mit längeren Terminvorläufen gearbeitet. Wird der vereinbarte Termin von Ihnen nicht wahrgennommen bzw. nicht mindestens 48h vorher abgesagt, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 40€ privat in Rechnung gestellt (durch ihre Krankenkasse nicht erstattungsfähig).